AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Q-Event UG (haftungsbeschränkt)

Stand: Februar 2024

1. Einleitung

Für Verträge über Speisen- und Getränkelieferungen, Personalüberlassungen sowie die mietweise Überlassung von Geschirr, Mobiliar und Equipment zwischen Q-Event UG (haftungsbeschränkt) und unseren Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen durch den Kunden sind unwirksam. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch Unterzeichnung oder schriftliche Bestätigung des Angebots akzeptiert und wirksam.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Q-Event UG (haftungsbeschränkt), um wirksam zu sein. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen aus welchem Grund auch immer ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

Sollte es erforderlich sein, dass die Veranstatlung meldepflichtig ist, ist der Kunde für die Anmeldung zurständig (z.B. GEMA, Behörden, usw.).

2. Gültigkeit

Unsere Preise verstehen sich freibleibend und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die anfallende Mehrwertsteuer wird entsprechend ausgewiesen. Alle Preise, die von Q-Event UG (haftungsbeschränkt) genannt werden (Mail, telefonisch, persönlich), sind Nettopreise, falls nicht ausdrücklich anders erwähnt. Sofern keine abweichenden Absprachen getroffen werden, gelten die Preise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß unserer aktuellen Preisliste und der Online stehenden AGB. Falls zwischen dem Angebotsdatum und dem Liefertermin mehr als drei Monate liegen, behalten wir uns das Recht vor, angemessene Preisanpassungen aufgrund der dann aktuellen Lohn- und Kostensituation vorzunehmen.

Unsere Angebote sind 14 Tage ab dem Angebotsdatum gültig, sofern nichts anderes vereinbart wurde oder im Angebot vermerkt ist. Die Gültigkeit kann bei Fremdequipment oder Fertigungsmaterialien abweichen. Nach Ablauf der Gültigkeit können Fristen nach Rücksprache und Verfügbarkeit verlängert werden. Unsere Angebote sind freibleibend und stellen keine feste Reservierung oder Annahmepflicht Seitens Q-Event UG (haftungsbeschränkt) dar.

Bitte beachten Sie, dass saisonale Änderungen beim Speisenangebot sowie Jahrgangsänderungen bei Weinen auftreten können.

3. kurzfristige Anfragen

Für kurzfristige Anfragen behalten wir uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen einen Zuschlag zu berechnen. Diese Regelung gilt für Anfragen bis zu 72 Stunden (drei Werktage) vor der Veranstaltung.

Bei kurzfristigen Personalanfragen bis 72 Stunden vor der Veranstaltung werden wir uns bemühen, zusätzliches Personal für Ihre Veranstaltung zu finden. Allerdings können wir unter Umständen Mehrkosten nicht vermeiden. Falls Personalanfragen ab 24 Stunden vor dem Event gestellt werden, berechnen wir pro Mitarbeiter einen Zuschlag in Höhe von 25 %. Zudem berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 145,00 € netto. Diese Pauschale beinhaltet bis zu drei zusätzliche Mitarbeiter (unabhängig von der Position). Für jede weitere Anfrage berechnen wir 25,00 € pro Person.

4. Preise, Vorkassenleistungen und Zahlungen

Wir behalten uns vor eine Vorkasse bei jedem Auftrag zu erheben. Diese beträgt 75% und ist vier Wochen vor dem Veranstaltungsdatum fällig. Der Restbetrag zusammen mit eventuellen Verbrauchsrechnungen (z.B. für Getränke, zusätzliches Personal oder Logistik-Kosten) werden im Anschluss an die Veranstaltung in Rechnung gestellt.

Andere Zahlungsbedingungen sind nur nach schriftlicher Vereinbarung und Rücksprache gültig. Die Vorkassen- und Stornobedingungen können für Dienstleistungen von Drittanbietern (z.B. Location, Equipment) abweichen.

Unsere Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen und eine Bearbeitungsgebühr (25 € netto pro Zahlungserinnerung / Mahnung) zu berechnen. Wenn die vereinbarte Vorkasse nicht gezahlt wird, kann Q-Event UG (haftungsbeschränkt) die vereinbarte Leistung nicht erbringen. Der Kunde bleibt in diesem Fall jedoch zur vollständigen Zahlung verpflichtet.

Der Kunde muss uns spätestens 14 Tage vor der Leistungserbringung die finale Personenzahl mitteilen. Wenn die Personenzahl erheblich vom letzten Angebot abweicht (mehr als 15%), behalten wir uns das Recht vor, marginale Änderungen an Speisen und Getränken vorzunehmen. Die Anzahl aus dem ersten Angebot bildet die Grundlage für die Berechnung. Wenn die Personenzahl um mehr als 20% vom ersten Angebot abweicht, sind wir berechtigt, den Preis gegebenenfalls neu festzulegen. Bei zusätzlichen Personen wird die tatsächliche Personenzahl berechnet.

Bei der Angebotserstellung von Großveranstaltungen (Umsatzvolumen von über 10.000 € netto) behalten wir uns vor, eine Pauschale für die Angebotserstellung in Höhe von 250,00 € netto zu erheben. Bei einer späteren Buchung einer Veranstaltung werden diese Kosten selbstverständlich angerechnet und gutgeschrieben.

Die Berechnung von Mitarbeitenden wird nach tatsächlicher Einsatzzeit berechnet. Die ausgewiesene Anzahl der Stunden im Angebot oder der Auftragsbestätigung dient lediglich eine groben Orientierung und sind Schätzwerte, die wir aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen erheben bzw. kalkulieren. Der Mindesteinsatz beträgt 6 Stunden, zudem fallen Zuschläge der Mitarbeitenden an. Sonn- und Feiertagen 100 % und zwischen 20.00 - 06.00 Uhr fällt ein Nachtzuschlag in Höhe von 25 % an. 

5. Mindestbestellwert

Unser Mindestbestellwert liegt bei 1.500,00 € netto.

6. Probeessen

Wir bieten Euch gerne die Möglichkeit, gemeinsam mit Euren Begleitungen ein Probeessen zu vereinbaren. Die Kosten für das Probeessen belaufen sich auf 150,00 € netto pro Person. Bei einer späteren Buchung einer Veranstaltung werden diese Kosten selbstverständlich angerechnet und gutgeschrieben.

7. Lieferzeiten und Termine

Wir setzen uns immer dafür ein, vereinbarte Termine bzw. Lieferzeiten einzuhalten. Sollten wir jedoch in Einzelfällen nicht in der Lage sein, den Termin einzuhalten, räumt der Auftraggeber und eine Toleranzzeit von bis zu 180 Minuten ein.

8. Stornierung

Stornierungen von Aufträgen bedauern wir sehr. Solltet Ihr dennoch eine Stornierung vornehmen müssen, gelten folgende Bedingungen:

Bis 180 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin berechnen wir eine Stornierungsgebühr von 25 % des Auftragswertes.
Bis 90 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin berechnen wir eine Stornierungsgebühr von 50 % des Auftragswertes.
Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin berechnen wir eine Stornierungsgebühr von 75 % des Auftragswertes.
Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin berechnen wir eine Stornierungsgebühr von 100 % des Auftragswertes.

Der Auftragswert beinhaltet sämtliche anfallenden Kosten, sollten Kosten noch unterdrückt sein, werden diese im Falle einer Stornierung zusätzlich angerechnet. Dies gilt zum Beispiel bei Getränken auf Kommission, Equipment das Optional angeboten wurde oder Personaleinsätze die noch nicht ganz klar waren.

Bitte beachtet, dass bei Leistungen, die mit der Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten oder Fremdequipment und Drittleistungen verbunden sind, die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters gelten. Die Stornierung von Teilen des AUftrages sind an die gleichen Bedingungen geknüpft.

9. Rücktritt

Q-Event UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine vereinbarte Vorkasse oder Sicherheitsleistung nicht erbracht wurde oder wenn es gerechtfertigte Gründe gibt, wie zum Beispiel höhere Gewalt (Brand, Streik, Pandemie, Flut o.Ä.). Q-Event UG (haftungsbeschränkt) kann auch vom Vertrag zurücktreten, wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Q-Event UG (haftungsbeschränkt) in der Öffentlichkeit gefährden kann oder wenn die Veranstaltung gesetzeswidrig ist. Wenn Q-Event UG (haftungsbeschränkt) nicht Eigentümer einer Veranstaltungsräumlichkeit oder des eingebrachten Equipments ist, haftet Q-Event UG (haftungsbeschränkt) nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, wenn dies ausdrücklich in den Umständen der Person oder Firma des Veranstaltungsraum- oder Equipment-Eigentümers begründet ist. In diesem Fall behält sich Q-Event UG (haftungsbeschränkt) das Recht vor, ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

10. Transport

Die Mindestgebühr für die Anlieferung von Speisen, Getränken und Equipment richtet sich nach den ausgewiesenen Liefer- bzw. Logistikkosten aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Diese Gebühr beinhaltet einen Fahrer sowie die Betriebskosten für das Fahrzeug und die Anlieferung (Abstellen der Bestellung) bis zur Bordsteinkante. Weiterer Zeitaufwand (Aufbau ö.ä.) wird gesondert in Rechnung gestellt.

11. Mängel und Schadensersatz

Die gelieferte Ware ist vom Auftraggeber oder dem bevollmächtigten Empfänger bei Anlieferung umgehend auf Mängel zu überprüfen, welche unverzüglich zu beanstanden sind. Die Beanstandung muss telefonisch erfolgen. Werden keine Mängel beanstandet, gilt die Ware als angenommen und ist vollständig zu bezahlen. Wir haften gegenüber dem Auftraggeber nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch Dritte verursacht werden.

Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder durch ihn selbst verursacht werden, unabhängig davon, ob sie in den eigenen Räumlichkeiten oder in einer angemieteten Location auftreten. Vorallem bei Schäden von Inventar wird immer der Neuanschaffungspreis zzgl. eines Aufschlags, Schadensersatz und Personalaufwand in Rechnung gestellt.

Wir weisen darauf hin, dass jede Veranstaltung zwangsläufig zu Abnutzungserscheinungen am Veranstaltungsort führt. Jede Veranstaltung birgt auch Risiken für Eigentum und Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen durch Dritte (z. B. Gäste). Der Kunde ist allein verantwortlich für Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung von Abnutzungserscheinungen und zur Vermeidung von Schäden an Eigentum und Besitz (z. B. durch Abdeckplanen). Wenn die Ausstattung besonders empfindlich ist, muss Q-Event UG (haftungsbeschränkt) im Voraus darüber informiert werden und gegebenenfalls entfernt oder gesondert geschützt werden.

12. Foto- und Filmmaterial

Bei einigen Events können wir unter Umständen Foto- und Filmmaterial erstellen. Selbstverständlich sehen wir davon ab, Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu porträtieren. Wir behalten uns das Recht vor, die Bilder auf unseren Social Media Accounts, unserer Homepage sowie in unseren Angeboten zu veröffentlichen. Falls Ihr nicht möchtet, dass Eure Bilder veröffentlicht werden, bitten wir Euch, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Sollten wir keine Mitteilung von Euch erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihr mit dem Erstellen und Verbreiten des Foto- und Filmmaterial einverstanden seid.

13. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten das Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.

14. Mietgegenstände, -preise und -einheiten

Die genannten Mietpreise für Geschirr, Equipment, Mobiliar etc. gelten für eine Mietdauer von 1 Tag. Dabei werden der Liefertag und der Abholtag als volle Tage gerechnet. Falls die Ware über den vereinbarten Zeitraum hinaus benötigt wird, behalten wir uns das Recht vor, weitere Mieteinheiten in Rechnung zu stellen.

Die Mietgegenstände sind ausschließlich für den vereinbarten Zweck und Veranstaltungsort zu verwenden. Eine zweckentfremdete Verwendung der Gegenstände ist nicht gestattet. Wenn der Kunde die Mietgegenstände nicht zurückgibt oder beschädigt, ist er verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Darüber hinaus muss der Kunde die Miete zahlen, bis die beschädigte Sache repariert oder durch eine entsprechende Ersatzbeschaffung ersetzt wurde. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, die Mietgegenstände auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern, uns sofort zu informieren, wenn die Mietsache beschädigt oder reparaturbedürftig ist und alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Benutzung des Mietgegenstands auf eigene Kosten einzuholen.

15. Mietgegenstand Bürgerhaus in Alveslohe
Das Bürgerhaus in Alveslohe darf von Q-Event UG (haftungsbeschränkt) im Namen der Gemeinde Alveslohe bzw. des Amtes (Auenland) verwaltet werden. Es besteht die Möglichkeit das gesamte oder teile des Gebäudes zu mieten. Hier gelten die jeweils aktuellen Verordnungen der Gemeinde Alveslohe und die AGB der Q-Event UG (haftungsbeschränkt). Der Benutzungsvertrag, die Entgeltübersicht und die aktuelle Hausordnung kann im Büro der Gemeinde eingesehen werden, alternativ stellt Q-Event UG (haftungsbeschränkt) auf Nachfrage diese zur Verfügung.

Wenn nicht anders Vereinbart, nach Beendigung des Mietzeitraums sind die Räumlichkeiten so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden. Zudem sind die Mietenden dafür verantwortlich, dass das gesamte Bürgerhaus wieder zurückgebaut wird. Dafür stellt die Gemeinde oder Q-Event UG (haftungsbeschränkt) einen Raumplan inkl. Bildern. Sollte das gesamte oder teile des Gebäudes nicht entsprechend gestellt sein, übernimmt dies die Logistik von Q-Event UG (haftungsbeschränkt). Für den Rückbau werden zwei Personen benötigt, die jeweils mit 45,00 € netto (zzgl. Zuschläge, siehe AGB Q-Event UG (haftungsbeschränkt): 4. Preise, Vorkassenleistungen und Zahlungen) pro angefangene Stunde nachträglich in Rechnung gestellt werden.

Sollte das Bürgerhaus in der vereinbarten Frist nicht übergeben werden oder beschädigt sein, verpflichtet sich der Kunde den angefallenden Schaden vollumfänglich zu ersetzen. Sollten weitere Schäden entstehen wie z.B. nichteinhaltungen von Folgeveranstaltungen, ist der Kunde auch auf diese Schadensersatzpflichtig.

16. Reinigung von Mietgegenständen
Für den Fall, dass Mietgegenstände nicht mehr zu Reinigen sind oder eine spezielle Reinigung benötigen, ist der Kunde dafür in vollem Umfang inklussive eventuelle Schadensersatzansprüche haftbar zu machen.

17. Schlussbestimmungen

Der Erfüllungsort für Lieferung und Übergabe ist ausschließlich der, der in der Auftragsbestätigung bestätigt wurde und vorab vom Kunden durch das Angebot ebenfalls bestätigt wurde. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich das Gericht in Norderstedt bzw. Kiel zuständig. Mit Veröffentlichung dieser AGB werden alle früheren Bedingungen hinfällig und verlieren ihre Gültigkeit.
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